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Entsorgung von pflanzlichen Abfällen

Das Verbrennen von Pflanzenabfällen stellt ohne Zulassung zur Ausnahme durch die Landesdirektion Sachsen eine unzulässige Abfallbeseitigung dar und ist bußgeldbewehrt. Auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen in Feuerschalen und Feuerkörben ist ausgeschlossen.

Anfallende Pflanzenabfälle sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten. Die Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, erfolgen. Gegebenenfalls sind Pflanzenabfälle vorher durch eine geeignete mechanische Behandlung, wie beispielsweise Häckseln oder Schreddern aufzubereiten.

Ist dies nicht möglich, wird für haushaltsübliche Mengen die Nutzung einer Biotonne des Landkreises Zwickau empfohlen. In diese dürfen alle pflanzlichen Abfälle vom Grasschnitt bis zum Heckenverschnitt verbracht werden. Die Bioabfälle sind unbedingt unverpackt in die Biotonne zu geben. Die Aufstellung ist vom Grundstückseigentümer oder –verwalter beim Amt für Abfallwirtschaft schriftlich unter zu beantragen.

Die Entleerung und Reinigung der Biotonne erfolgt nach Anmeldung unter www.landkreis-zwickau.de/abfall-online oder telefonisch unter 0375 4402-26600. Große Mengen Grünabfälle können über Wertstoffhöfe oder Kompostieranlagen abgegeben werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ablagerung von Abfällen auf fremden Grundstücken und besonders an Gewässerrandstreifen und in den als Hochwasserschutz angelegten Gräben zu unterlassen ist.

Hoppe
SB Gemeindlicher Vollzugsdienst

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