Umsetzung der Grundsteuerreform in Sachsen
Wichtige Hinweise zur Grundsteuerreform
Das Thema "Grundsteuerreform" bewegt aktuell alle Grundstücksbesitzer, aber auch die Städte und Gemeinden selbst.
Hierzu muss man wissen, dass die "neue" Grundsteuer ab dem Jahr 2025 zu zahlen ist, dafür aber bereits jetzt die Grundlagen für die Berechnungen neu erhoben werden müssen.
Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Grundsteuerreform sind die Finanzämter.
Für die Stadt Oberlungwitz ist das Finanzamt Zwickau verantwortlich. Von daher sind die Mitarbeiter/innen auch die ersten Ansprechpartner für Sie, falls Sie Fragen zum Thema "Grundsteuerreform" haben. Das Finanzamt Zwickau erreichen Sie unter der Rufnummer: 0375-283689700 (=Grundsteuer HOTLINE)
Alle Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden durch das zuständige Finanzamt angeschrieben (für den Bereich Zwickau sollten die Schreiben in der Zeit vom 19.05 - 24.05. versandt werden) und anschließend müssen die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 elektronisch eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (kurz: Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Auf der Grundlage der abgegebenen Feststellungserklärung ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge werden die sächsischen Gemeinden prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Anschließend werden sie die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) hat unter www.grundsteuer.sachsen.de zahlreiche Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform bereitgestellt und zusammengefasst.
Einen Flyer mit den wesentlichsten Informationen sowie die entsprechende Medieninformation des SMF haben wir diesem Artikel beigefügt.
In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. Das Video finden Sie HIER.
Für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts stellt die sächsische Finanzverwaltung unter www.grundsteuer.sachsen.de das Grundsteuerportal Sachsen zur Verfügung, in dem sowohl die Bodenrichtwerte für Zwecke der Grundsteuer als auch weitere flurstücksbezogene Angaben recherchiert werden können. Informationen und Hinweise rund um das Thema „Grundsteuer“, sowie die Kontaktdaten der Auskünfte erteilenden Finanzämter finden Sie ebenfalls dort.
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Medieninformation Freistaat Sachsen - Informationsportal zur Grundsteuerreform |
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Info-Flyer Grundsteuerreform Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (c) Sächsisches Staatsministerium der Finanzen |
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