Das Amt für Abfallwirtschaft informiert zur Entsorgung von Alttextilien
Getrenntsammlungspflicht ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 sind Alttextilien in Deutschland getrennt zu sammeln. Ziel dieser Vorgabe der EU-Rahmenrichtlinie sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist es, die Wiederverwendung beziehungsweise das Recycling von Alttextilien zu fördern.
Aufgrund der EU-weit bestehenden Verpflichtung zur Getrenntsammlung wird 2025 mit einer Überschwemmung des bereits angespannten Alttextilienmarktes gerechnet. Demgegenüber sind die vorhandenen Recyclingskapazitäten jedoch aktuell bereits ausgelastet. Zudem gibt es keinen erhöhten Bedarf an Recyclingprodukten aus Textilien, wie Dämmstoffen oder Putzlappen.
Aus diesem Grund gehören nur gebrauchsfähige und unverschmutzte Bekleidungs- beziehungsweise Haushaltstextilien, wie Handtücher, Bett- und Tischwäsche, in die Altkleidercontainer. Verschmutzte, verschlissene oder kaputte Textilprodukte sind weiterhin über den Restabfall zu entsorgen.
Um das Angebot der bekannten und bisherigen gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen durch Altkleidercontainer an den Glascontainerstandplätzen zu ergänzen, wurden durch den Landkreis Zwickau weitere Container an den Annahmestellen, siehe www.landkreis-zwickau.de/annahmestellen, aufgestellt.
Dabei gibt es keine Verpflichtung, die Altkleidercontainer des Landkreises zu nutzen. Vielmehr besteht ab 2025 eine zusätzliche Möglichkeit der Entsorgung über diese.