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Grundsteuer ab 2025

Keine Zahlung ohne neuen Bescheid!

2024.11.27_steuern_bild_von_pixabay_calculator_723925_1280.jpg ©Bild von Edar auf Pixabay
 

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Stadtverwaltung Oberlungwitz informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird voraussichtlich im Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde.

Bonitz
Fachabteilungsleiterin Kämmereiamt

© Stadtverwaltung Oberlungwitz E-Mail

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Stadtverwaltung Oberlungwitz
Hofer Straße 203
09353 Oberlungwitz

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird für Angelegenheiten, die das Einwohnermeldeamt und Standesamt betreffen, eine vorherige Terminvereinbarung unter 03723-40519 oder -20 dringend empfohlen.


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Für das Einwohnermeldeamt gelten aufgrund der verkürzten Zeit zur Vorbereitung der Briefwahlunterlagen vom 10.02. - 21.02.2025 geänderte Öffnungszeiten.
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