Lärmaktionsplan 2024

Bekanntmachungen und Informationen zur Lärmaktionsplanung:

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Lärmkarten Stand 2022 gemäß §7 der 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzes (34. BImSchV)

Im Jahr 2005 wurde die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Sie schreibt ab 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. Dies geschah für Oberlungwitz erstmals im Jahr 2013.

Die Kartierungspflicht umfasste innerhalb des städtischen Territoriums der Stadt Oberlungwitz Teile der Hauptverkehrsstraße B173 sowie den Einwirkbereich der Haupteisenbahnstrecke Dresden-Werdau; Strecke 6258.

In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner ausgewiesen. Die Lärmkarten dienen als Hilfsmittel, um sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen und bilden die Grundlage für eine sich daran anschließende Lärmaktionsplanung. In Lärmaktionsplänen sind durch die Gemeinden unter Beteiligung der Öffentlichkeit mögliche Maßnahmen zur Verminderung der Geräuschbelastung zusammenzustellen.

Ergebnisse der Lärmkartierung, Veröffentlichung, Mitwirkung der Öffentlichkeit

Für alle teilnehmenden Gemeinden liegen detaillierte Lärmkarten für den 24-Stunden-Tag sowie für den Nachtzeitraum vor. Die Lärmkarten wurden an das Umweltbundesamt zur Weiterleitung an die EU-Kommission übermittelt. § 7 der 34. BlmSchV schreibt im Anschluss an die Lärmkartierung eine Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten vor.

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den Ergebnissen der Lärmkartierung 2022 für die Stadt Oberlungwitz, die über den landesweiten Kartendienst iDA abrufbar sind:

https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Bitte beachten Sie dabei die auf der Webseite eingestellte Hilfestellung zur Interpretation der Ergebnisse der Lärmkartierung im Internet-Kartendienst des LfULG.

Amtliche Bekanntmachung - Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten des Lärmaktionsplans in der Stadt Oberlungwitz zum 29.04.2024

Hiermit wird bekannt gegeben, dass der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan für die Stadt Oberlungwitz durch Beschluss des Stadtrates auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) mit Wirkung vom 29.04.2024 in Kraft getreten ist.

Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat zudem die Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung am 29.04.2024 bestätigt.

Die Öffentlichkeit wurde im Amtsblatt 03/2024 über die Lärmkarten informiert und aufgerufen, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. In den Lärmkarten wurden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner für die B173 und die Haupteisenbahnstrecke Dresden-Werdau; Strecke 6258 ausgewiesen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Lärmaktionsplanung fand im Zeitraum vom 12.03.2024 bis zum 12.04.2024 statt (veröffentlicht im Amtsblatt 03/2024).

Die öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung und Beratung zum Entwurf der Lärmaktionsplanung fand am 29. April 2024 im Rahmen der Sitzung des Stadtrates der Stadt Oberlungwitz im Vereinshaus „Zur Post“, Hofer Straße 36 in Oberlungwitz statt (veröffentlicht im Amtsblatt 03/2024).

Seitens der Öffentlichkeit gab es keine Anregungen, die in den Bericht aufgenommen werden mussten.

gez. Hetzel, Bürgermeister

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Hofer Straße 203
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