Informationen des Landkreises zur Quarantäne für Betroffene
Die Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis Zwickau ist besorgniserregend. Die Kapazitäten sind in vielen Bereichen an ihren Grenzen angelangt und strengere Maßnahmen zum Schutz gegen Corona sind unvermeidlich.
Aus diesem Grund erlässt der Landkreis Zwickau auf der Grundlage von Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 Allgemeinverfügungen, die dem Vollzug des Infektionsschutzgesetzes dienen.
Diese regeln sowohl Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, als auch zur Absonderung von auf das Coronavirus positiv getestete Personen, Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen.
Für das Verhalten Betroffener sind die Regelungen der Allgemeinverfügung „Absonderung“ besonders wichtig und werden im Flyer als Übersicht in kurzer Form mit den wichtigsten Informationen für Betroffene, wie positiv Getestete, Kontaktpersonen Kategorie I und Verdachtspersonen, dargestellt.
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Informationsflyer Corona und Quarantäne Landkreis Zwickau (c) Thomas Hetzel |
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Gegenüberstellung Informationen Allgemeinverfügung Quarantäne (c) Thomas Hetzel |
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Allgemeinverfügung Absonderung für den Landkreis Zwickau (c) Thomas Hetzel |
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