Information des Landratsamtes - Amt für Abfallwirtschaft
Freitagsentsorgung zum Jahreswechsel 2024/2025
Für die Feiertagsentsorgung zum Jahreswechsel informiert das Amt für Abfallwirtschaft:
Entleerung der Abfalltonnen verschiebt sich
- für die beiden Weihnachtsfeiertage erfolgt sie ab 27. Dezember 2024
- für Neujahr, 1. Januar 2025, erfolgt sie am Dienstag, 2. Januar 2025.
Weihnachtsbaumentsorgung 2025 - Alle Jahre wieder: Abgeschmückte Bäume werden haushaltsnah abgeholt
Bitte beachten:
- Die Bäume müssen restlos abgeschmückt und dürfen nicht in Folien oder Säcken verpackt sein.
- Sie sind am Abholtag bis 7 Uhr am gewohnten Bereitstellungsort der Restabfallbehälter gut sichtbar abzulegen.
- Das Ablegen hat so zu erfolgen, dass Bewohner bzw. Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
- Es werden nur natürliche Weihnachtsbäume bis zwei Meter Höhe oder zur Dekoration genutztes, gebündeltes Reisig entsorgt.
- Sonstiger Baum- oder Strauchverschnitt wird nicht mitgenommen.
Annahmestellen Abgabe von Elektro(nik)-Altgeräten, Batterien und Schrott - Änderungen Öffnungszeiten zum Jahreswechsel
Neben den gesetzlichen Feiertagen sind die Annahmestellen des Landkreises rund um Weihnachten und den Jahreswechsel im Dezember 2024 und Januar 2025 wie folgt außerplanmäßig geschlossen:
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geschlossen am 24. und 31. Dezember 2024
- verkürzte Öffnungszeiten am 23., 27. und 30. Dezember 2024 sowie vom 2. bis 3. Januar 2025 von 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
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geschlossen am 24. und 31. Dezember 2024 sowie am 2. Januar 2025
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geschlossen vom 24. bis 31. Dezember 2024
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geschlossen am 24. und 31. Dezember 2024.
Die Annahmestellen inklusive der Öffnungszeiten und Annahmespektren sind unter www.landkreis-zwickau.de/annahmestellen veröffentlicht.
Alternativ ist die Rückgabe von Elektro(nik)-Altgeräten sowie Batterien und Akkus - während der Öffnungszeiten – stets auch im vertreibenden Handel möglich.