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Öffentliche Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen

Beigefügt finden Sie die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung
von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024.

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Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis (§ 18 Abs. 1 SächsKomWO, Anlage 2a).pdf
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© Doreen Freitag E-Mail

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